Homöopathie
„Die Homöopathie heilt mehr Kranke als jede andere Behandlungsmethode und sie ist jenseits allen Zweifels sicherer und ökonomischer. Sie ist die umfassendste medizinische Wissenschaft.“
Mahatma Gandhi
Seit mehr als 200 Jahren wird die klassische Homöopathie nach Samuel Hahnemann erfolgreich angewandt und weiter entwickelt. Sie kann bei einem weiten Spektrum von Erkrankungen als ausschließliche Heilmethode oder in Kombination mit anderen angewandt werden. Mit der ihr eigenen ganzheitlichen Betrachtung versucht man herauszufinden, wodurch der Mensch verletzt oder aus dem Gleichgewicht gebracht wurde. Dies erfordert zunächst ein ausführliches Gespräch von ein- bis zweistündiger Dauer (Erstanamnese). Nach der Arzneimittelgabe wird der weitere Verlauf aufmerksam beobachtet, um die Selbstheilung möglich unbeeinflusst arbeiten zu lassen oder bei Störungen entsprechend eingreifen zu können.
Die Erstanamnese dauert bei Erwachsenen ungefähr 1–2 ½ Stunden, bei Kindern etwas kürzer. In dieser Sitzung werde ich ungewohnt viel über Sie erfahren wollen. Nicht nur Ihre aktuellen Beschwerden mit jeder Einzelheit, sondern auch Ihre Krankheitsvorgeschichte und die Ihrer Familie, Ihre typischen Begleitsymptome, Ihre Reaktionen auf Nahrung und Umwelteinflüsse, Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre Träume, Ihren Schlaf, Ihre Lebensgeschichte. Großen Raum nehmendas Verstehen Ihrer Konfliktbewältigungsmuster von früher bis heute ein, Ihre seelischen Verletzungen in der Vergangenheit, Ihre Ängste und Hoffnungen und noch einiges anderes.
Nach Einnahme der Arznei und nach Ablauf einiger Wochen (die Dauer hängt von der jeweiligen Krankheitssituation ab) möchte ich Sie gerne wieder sehen, um mit Ihnen den Verlauf der Behandlung zu besprechen und um zu beurteilen, ob die Therapie „angeschlagen“ hat.
Der homöopathische Praxisalltag wird geprägt von Erkrankungen wie Neurodermitis, Allergien, Asthma bronchiale, Migräne, Kopfschmerzen, psycho–vegetativen Befindensstörungen, Angststörungen, depressiven Verstimmungen, Infektabwehrschwächen und vielfältigen akute Erkrankungen z. B. Mittelohrentzündung, Mandelentzündung, Bronchitis, grippalen Infekten etc.
Auf Grundlage der oben kurz beschriebenen ganzheitlichen Betrachtung können aber auch schwere Erkrankungen homöopathisch mitbehandelt werden werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten im Allgemeinen homöopathische Behandlung ohne weiteres, da sie in der o. g. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verankert ist und somit Teil des gesetzlich geregelten Leistungsspektrums der Ärzteschaft. Für die Erstanamnese gilt die GOÄ Ziffer 30 multipliziert mit dem 3,5 fachen Satz 183,61 €
Für die Folgeanamnesen gilt die GOÄ Ziffer 31, je nach Zeitaufwand multipliziert mit einem Satz von 1-3,5, das sind zwischen 26,23 € und 91,81 €. Für Selbstzahler gilt ebenfalls die GOÄ.
Seit mehr als 200 Jahren wird die klassische Homöopathie nach Samuel Hahnemann erfolgreich angewandt und weiter entwickelt. Sie kann bei einem weiten Spektrum von Erkrankungen als ausschließliche Heilmethode oder in Kombination mit anderen angewandt werden. Mit der ihr eigenen ganzheitlichen Betrachtung versucht man herauszufinden, wodurch der Mensch verletzt oder aus dem Gleichgewicht gebracht wurde. Dies erfordert zunächst ein ausführliches Gespräch von ein- bis zweistündiger Dauer (Erstanamnese). Nach der Arzneimittelgabe wird der weitere Verlauf aufmerksam beobachtet, um die Selbstheilung möglich unbeeinflusst arbeiten zu lassen oder bei Störungen entsprechend eingreifen zu können.
Die Erstanamnese dauert bei Erwachsenen ungefähr 1–2 ½ Stunden, bei Kindern etwas kürzer. In dieser Sitzung werde ich ungewohnt viel über Sie erfahren wollen. Nicht nur Ihre aktuellen Beschwerden mit jeder Einzelheit, sondern auch Ihre Krankheitsvorgeschichte und die Ihrer Familie, Ihre typischen Begleitsymptome, Ihre Reaktionen auf Nahrung und Umwelteinflüsse, Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre Träume, Ihren Schlaf, Ihre Lebensgeschichte. Großen Raum nehmendas Verstehen Ihrer Konfliktbewältigungsmuster von früher bis heute ein, Ihre seelischen Verletzungen in der Vergangenheit, Ihre Ängste und Hoffnungen und noch einiges anderes.
Nach Einnahme der Arznei und nach Ablauf einiger Wochen (die Dauer hängt von der jeweiligen Krankheitssituation ab) möchte ich Sie gerne wieder sehen, um mit Ihnen den Verlauf der Behandlung zu besprechen und um zu beurteilen, ob die Therapie „angeschlagen“ hat.
Der homöopathische Praxisalltag wird geprägt von Erkrankungen wie Neurodermitis, Allergien, Asthma bronchiale, Migräne, Kopfschmerzen, psycho–vegetativen Befindensstörungen, Angststörungen, depressiven Verstimmungen, Infektabwehrschwächen und vielfältigen akute Erkrankungen z. B. Mittelohrentzündung, Mandelentzündung, Bronchitis, grippalen Infekten etc.
Auf Grundlage der oben kurz beschriebenen ganzheitlichen Betrachtung können aber auch schwere Erkrankungen homöopathisch mitbehandelt werden werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten im Allgemeinen homöopathische Behandlung ohne weiteres, da sie in der o. g. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verankert ist und somit Teil des gesetzlich geregelten Leistungsspektrums der Ärzteschaft. Für die Erstanamnese gilt die GOÄ Ziffer 30 multipliziert mit dem 3,5 fachen Satz 183,61 €
Für die Folgeanamnesen gilt die GOÄ Ziffer 31, je nach Zeitaufwand multipliziert mit einem Satz von 1-3,5, das sind zwischen 26,23 € und 91,81 €. Für Selbstzahler gilt ebenfalls die GOÄ.